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   OLG Koblenz, 22.08.2001 - 9 U 1480/00   

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https://dejure.org/2001,5107
OLG Koblenz, 22.08.2001 - 9 U 1480/00 (https://dejure.org/2001,5107)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.08.2001 - 9 U 1480/00 (https://dejure.org/2001,5107)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. August 2001 - 9 U 1480/00 (https://dejure.org/2001,5107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Mietverhältnis; Schönheitsreparaturen; Renovierungskosten; Verjährung

  • Judicialis

    BGB § 326; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 558; ; BGB § 852 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatzsprüche verjähren schnell!

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Unterlassene Schönheitsreparaturen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2001 - 9 U 1480/00
    Verstreicht erst längere Zeit nach Rückgabe der Sache, wird es umso schwerer, den Zustand zu ermitteln; zudem kann als Folge einer Neuvermietung oder einer sonstigen Weitergabe die Feststellung der konkreten Verantwortlichkeit des Mieters für eine Verschlechterung der vermieteten Sache zweifelhaft werden (BGH NJW 1987, 187 f., 188).
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2001 - 9 U 1480/00
    Zurückerhalten hat der Kläger die Mieträume - unabhängig davon, ob und wann er die Schlüssel des Objekts von den Beklagten zurückbekommen hat - spätestens am 25. November 1994, als der Hausmeister des Klägers ausweislich des vorgelegten "Vorabnahmeprotokolls" (Bl. 15 d.A.) die Möglichkeit hatte, die Mietsache ungestört für den Kläger zu untersuchen (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH NJW 2000, 3203 und 1998, 59).
  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2001 - 9 U 1480/00
    Diese beginnt nach Abs. 2 dieser Vorschrift mit dem Zeitpunkt, in welchem der Vermieter die Sache zurückerhält, allerdings frühestens mit Entstehen des Anspruchs (BGHZ 107, 179; NZM 2000, 547; NJW 1989, 1854; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Rdn. 11).
  • BGH, 26.01.1988 - VI ZR 120/87

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2001 - 9 U 1480/00
    Auch ist der Begriff der "Verhandlung" weit auszulegen und es genügt hierfür jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung über die Ersatzpflicht oder jeder Ersatz abgelehnt werden (BGH MDR 1988, 570), wie er ausweislich der vorgelegten Schreiben vom 9.4.1996, 28.5.1996, 22.6.1996 und 19.8.1997 (Bl. 204, 207, 206 und 209 d.A.) zwischen den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Parteien offensichtlich stattgefunden hat.
  • BGH, 09.02.2000 - XII ZR 202/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Renovierung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2001 - 9 U 1480/00
    Diese beginnt nach Abs. 2 dieser Vorschrift mit dem Zeitpunkt, in welchem der Vermieter die Sache zurückerhält, allerdings frühestens mit Entstehen des Anspruchs (BGHZ 107, 179; NZM 2000, 547; NJW 1989, 1854; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Rdn. 11).
  • BGH, 11.11.1964 - VIII ZR 149/63
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2001 - 9 U 1480/00
    Es spielt insbesondere keine Rolle, ob der Vermieter Ersatz der Reparaturkosten oder des Mietausfalls verlangt (BGH NJW 1965, 151; Staudinger/Emmerich, a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).
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